Den Begriff des -Betrieblichen Eingliederungsmanagements- (BEM) hat der Gesetzgeber im § 84 ABS. 2 des Neunten Sozialgesetzbuches geprägt. Mit diesem Gesetz verpflichtet der Gesetzgeber alle Arbeitgeber, aktiv Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung für ihre Beschäftigten anzubieten und damit Arbeitsplätze langfristig zu sichern.
Wir bieten Ihnen hocheffektive Instrumente für eine strukturierte Vorgehensweise, von der Implementierung bis hin zur Prozessbegleitung, durch eine passgenaue Anwendung des BEM Verfahrens in Ihrem Unternehmen.